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Beherbergungsabgabe

Erklärung des Beherbergungsbetriebes zur Beherbergungsabgabe

Die Erklärung zur Beherbergungsabgabe erfolgt gemäß § 7 der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe im Gebiet der Gemeinde Hellenthal.

Bemessung der Übernachtungsabgabe

Die Beherbergungsabgabe beträgt gem. § 4 der Satzung ganzjährig je Gast und Übernachtung 1,50 €. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 14 Jahren.

Abgabefrist

Die Anzahl der Übernachtungen ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (15.04./15.07./15.10./15.01.) einzureichen. Zur Prüfung der Angaben behält sich die Gemeinde vor, geeignete Nachweise zu verlangen.

 

Für Rückfragen oder bei Problemen mit der Eingabe wenden Sie sich bitte an Frau Iris Sauerbier:

Tel.: 02482 / 85 -121 oder per e-Mail isauerbier@hellenthal.de

Tel.: 02482 / 85 -116 oder per e-Mail jschoessler@hellenthal.de

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