Erklärung des Beherbergungsbetriebes zur Beherbergungsabgabe
Die Erklärung zur Beherbergungsabgabe erfolgt gemäß § 7 der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe im Gebiet der Gemeinde Hellenthal.
Bemessung der Übernachtungsabgabe
Die Beherbergungsabgabe beträgt gem. § 4 der Satzung ganzjährig je Gast und Übernachtung 1,50 €. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 14 Jahren.
Abgabefrist
Die Anzahl der Übernachtungen ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (15.04./15.07./15.10./15.01.) einzureichen. Zur Prüfung der Angaben behält sich die Gemeinde vor, geeignete Nachweise zu verlangen.
Für Rückfragen oder bei Problemen mit der Eingabe wenden Sie sich bitte an Frau Iris Sauerbier:
Tel.: 02482 / 85 -121 oder per e-Mail isauerbier@hellenthal.de
Tel.: 02482 / 85 -116 oder per e-Mail jschoessler@hellenthal.de
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